70 Jahre Grundgesetz

Umstrittene Hymne: Die Geschichte des Deutschlandlieds

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Mit dem Deutschlandlied hat die Bundesrepublik eine unter Geburtswehen vereinbarte und umstrittene Nationalhymne.

Mit dem Deutschlandlied hat die Bundesrepublik eine unter Geburtswehen vereinbarte und umstrittene Nationalhymne. Zu der Verständigung auf das Lied kam es am 2. Mai 1952 in einem offiziellen Briefwechsel zwischen Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer. Anders als etwa die amerikanische Nationalhymne oder die französische Marseillaise ist das Deutschlandlied bis heute nicht in der Verfassung oder per Gesetz verankert. Es gilt aber offiziell auf Grund der Übereinkunft zwischen Adenauer und Heuss als deutsche Nationalhymne - seit 1991 allerdings nur mit der dritten Strophe des Texts und der Eingangszeile «Einigkeit und Recht und Freiheit».

Das «Lied der Deutschen» wurde 1841 vom Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) verfasst. Er unterlegte seinen dreistrophigen Text musikalisch mit der «Kaiserhymne» von Joseph Haydn. Nach dem 2. Weltkrieg taten sich die Gründerväter der Bundesrepublik schwer, das von den Nationalsozialisten zur faschistischen Propaganda missbrauchte Lied anzunehmen. Textstellen, die ein «Deutschland über alles» - zumal zwischen Maas, Memel, Etsch und Belt - beschworen, hätten nicht zum demokratischen Neuanfang gepasst. Im Gegensatz zur DDR, die sich schon in ihrem Gründungsjahr mit Johannes R. Bechers «Auferstanden aus Ruinen» schmückte, war die Bundesrepublik damit in den Nachkriegsjahren hymnenlos.

Schließlich bat Adenauer den Bundespräsidenten, das Deutschlandlied zur Nationalhymne zu erklären. Heuss hingegen hätte gerne den demokratischen Neuanfang mit einer neuen Hymne hörbar gemacht. Da im Volk jedoch die Resonanz für zahlreiche Versuche einer neuen Hymne ausblieb, gab Heuss der Bitte des Kanzler letztlich statt. Fortan solle bei offiziellen Anlässen die dritte Strophe des Deutschlandlieds gesungen werden.

Ob damit nur diese Strophe zur Nationalhymne erhoben wurde oder aber das ganze Deutschlandlied - darüber stritten dann die Rechtsgelehrten. In einem Briefwechsel verständigten sich Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Kanzler Helmut Kohl im August 1991 darauf, lediglich die dritte Strophe zur «Nationalhymne für das deutsche Volk» zu machen. (dpa)

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Von Henning Rasche (Text), Phil Ninh (Design und Programmierung)


RP ONLINE, 21.04.2024

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