70 Jahre Grundgesetz

Was uns das Grundgesetz bedeutet

Geschrieben von Henning Rasche

Was bedeutet das Grundgesetz den Menschen im Land? Ihre Gedanken finden Sie auf dieser Seite.

„Als Verfassungspatriotin halte ich das Grundgesetz mit all den darin verankerten Freiheiten und Rechten für die beste Lebensgrundlage überhaupt. Seine Werte wie freie Entfaltung der Perönlichkeit, Gleichberechtigung, Sozialstaatlichkeit etc. müssen tagtäglich gegen Gegner jeder Couleur verteidigt werden.“

Lamya Kaddor (40)

Islamwissenschaftlerin, Duisburg

„Ob Kinder oder Erwachsene – alle haben in Deutschland die gleichen Rechte. In vielen anderen Ländern der Welt ist das nicht so und ich bin froh, dass das Grundgesetz Kinder in Deutschland schützt. Ich denke, dass gerade das Grundgesetz dazu beigetragen hat, dass Kinder mehr Rechte bekommen haben.“

Jana Schlonsok (15)

Schülerin, Geldern

„Ich denke, eine der wichtigsten Errungenschaften des Grundgesetztes ist der Sozialstaat. Trotzdem müssten meiner Ansicht nach vor allem ältere Menschen noch mehr unterstützt werden. Sie sollten nicht für alle Leistungen hunderte Anträge schreiben müssen und Angst davor haben, dass sie mittellos dastehen.“

Anne Weipert

Fleisch- und Wurstfachverkäuferin, Geldern

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist die Quintessenz des Grundgesetzes. Es geht um Würde, Anstand und Respekt, die Grundlage für unser Zusammenleben.“

Wolfgang Niedecken (68)

Musiker, Köln

„Die im Grundgesetz in den Artikeln 1-19 statuierten Grundrechte bilden ein starkes Fundament unserer offenen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz beriet, wusste sehr genau um die Fragilität dieser Werteordnung und baute in Artikel 19 Absatz 2 die sogenannte Wesensgehaltsgarantie ein, der zufolge Grundrechte in ihrem »Wesensgehalt« nicht angetastet werden dürfen. Damit wurde nicht nur ein zusätzlicher Schutz vor staatlicher Willkürherrschaft etabliert, sondern auch der hohe Stellenwert zum Ausdruck gebracht, den die Mütter und Väter des Grundgesetzes dem Katalog der Grundrechte zumaßen.“

Marc Grandmontagne (43)

Direktor Deutscher Bühnenverein, Köln

„Ich bin deshalb über diesen Artikel über das Versammlungsrecht so beeindruckt, weil er mit dem Recht der freien und friedlichen Versammlung das Bedürfnis der Leute voraussetzt, sich in bestimmten Augenblicken und unter bestimmten Umständen als ein Volk zu verstehen und in Szene zu setzen, das den Grund der Verfassung darstellt. Die fast schon vergessene Arabellion hat noch einmal vor Augen geführt, dass das Versammeln des Volkes nicht nur die Demonstration meint, bei der man mit Plakaten durch die Straßen zieht, sondern auch eine Versammlung auf Plätzen, die der Experimentierung eines anderen, freien und friedlichen Lebens dient. Die politische Frage, wie wir leben wollen, braucht diese Versammlung, zu den uns unser Grundgesetz das volle Recht gibt.“

Heinz Bude (65) zu Artikel 8 GG

Soziologe, Wuppertal

„Das Grundgesetz definiert den Rahmen, in dem sich Satire in Deutschland bewegen darf. Dieser Rahmen ist ziemlich weit gesteckt. Die persönlichen Freiheitsrechte, die Freiheit der Kunst und die Freiheit der Meinungsäußerung, wie sie das Grundgesetz garantieren, sind keineswegs selbstverständlich. Nicht nur der Komiker, auch der Staatsbürger in mir empfindet das als ein großes Glück.“

Christian Ehring (46)

Kabarettist, Düsseldorf

„Unser Grundgesetz ist großartig, aber ich wäre froh, es würde uns Homosexuelle und Bi-, Trans- und Intersexuelle besser schützen. In Artikel 3 heißt es, niemand darf wegen seiner Herkunft, Rasse, Religion und vielen anderen Dingen benachteiligt werden. Nur die sexuelle Identität fehlt. Das ist sehr schade.“

Thomas Tillmann (50)

Lehrer, Krefeld

„Das Grundgesetz wurde vor siebzig Jahren eigentlich als ‚provisorische Verfassung‘ verabschiedet. Es ist bis heute zum Glück ein Text geblieben, der weit über sich hinausweist: Weil es einem am Boden liegenden Volk wieder Hoffnung gegeben hat. Weil es schon damals an der Wiedervereinigung Deutschlands festgehalten hat. Und vor allem, weil es nach der gerade erlebten Erfahrung der Unmenschlichkeit – nicht nur in Artikel I – anerkennt, dass Gesetze nicht ohne Begriffe wie den einer unantastbaren »Würde« jedes Menschen auskommen, die auf etwas Ewiggültiges, Transzendentes verweisen. Bis heute können wir sehr stolz auf diesen Text sein.“

Rainer Maria Kardinal Woelki (62)

Erzbischof, Köln

„»Die Würde des Menschen ist unantastbar« - diese Worte empfinde ich als enorm wichtig. Für jeden sollten sie eine Leitlinie im Miteinander sein. Das klingt so selbstverständlich und einfach, ist es aber leider eben zu oft nicht.“

Gerald Asamoah (40)

FC Schalke 04, Gelsenkirchen

„Das Grundgesetz ist das Schicksalsbuch der Bundesrepublik. Ich sehe es als eine Art Gebrauchsanweisung für Bürger, die in Freiheit und Rechtssicherheit leben wollen.“

Marietta Slomka (50)

Journalistin, Köln

„Es war schwarz und auch ein bisschen groß. Vielleicht hab‘ ich mit 14 auch nicht so richtig gewusst, was der Satz auf der Brust genau bedeutet, aber ich hab‘ das T-Shirt trotzdem völlig überzeugt und mit Stolz getragen. Das T-Shirt mit Artikel 1 des Grundgesetzes: »Die Würde des Menschen ist unantastbar«. Das T-Shirt mag mittlerweile etwas klein geworden sein, der Satz aber bleibt groß.“

Sabine Heinrich (42)

Moderatorin, Unna

„Der Artikel 3 »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« ist natürlich mein »1.Favorit« des Grundgesetzes, weil damit eigentlich schon sehr viel gesagt ist. Im Grunde nichts anderes, als dass es keine Menschen erster und zweiter Klasse gibt.“

Nelson Müller (40)

Koch, Essen

„Das Grundgesetz ist für unsere Gesellschaft die Grundlage unserer demokratischen Grundordnung. Nur so war es nach den Schrecken der zwei Weltkriege möglich, ein friedliches Leben zu führen. Für mich und meine Familie bedeutet das Grundgesetz Sicherheit in fast allen Lebensbereichen.“

Jochen Schroer (60)

Zahnarzt, Dinslaken

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich, weil ich davon überzeugt bin. Ich bin 85 Jahre alt, habe den Krieg und die Judenverfolgungen erlebt und möchte, dass der christliche Glaube auch von anderen Religionen wertgeschätzt wird, genauso verhalte ich mich nämlich anderen Religionen gegenüber.“

Antonie Meyer (85)

Rentnerin, Geldern

„Das Grundgesetz wird 70 und liest sich dennoch jung und frisch wie in den Tagen von Herrenchiemsee. Zwar ist der Sport nicht ausdrücklich als Staatsziel erwähnt, doch das ist kein Schönheitsfleck. Unter dem Eindruck historischer Schreckensbilder formuliert, hat sich das Grundgesetz als großartiges Fundament für Demokratie und Freiheit erwiesen. Für mich sind Grundgesetz und Fußball auch heute zwei große Klammern unserer Gesellschaft.“

Hans-Joachim Watzke (59)

Geschäftsführer Borussia Dortmund

„Ich bin froh, dass es das Grundgesetz gibt. Es ist gut, dass die Verfassungsväter und -mütter die Basis der Grundorientierung für ein friedliches Zusammenleben kurz und schlicht gefasst haben. Eine solche Beschränkung aufs Wesentliche wäre heute kaum realisierbar. Für mich als Juristin ist das Grundgesetz die Basis meines Privatlebens und meines Berufslebens.“

Silke Felkl

Juristin, Meerbusch

„Das Grundrecht auf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist heute brandaktuell. In der digitalen Welt teilen wir immer mehr persönliche Daten. Unsere Privatsphäre aber muss geschützt bleiben. Es gilt, die Datensouveränität zu behalten. Hier müssen Unternehmen, Politik und Bürger zusammenarbeiten.“

Tim Höttges (56)

Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom AG, Bonn

Die Bundesrepublik Deutschland hat Geburtstag. 70 Jahre wird sie alt, und ziemlich viele gute Seiten hat sie aus dem Dokument, das wir in dieser Ausgabe würdigen. Mutige Frauen und Männer haben Deutschland mit dem Grundgesetz optimistisch in die Zukunft geführt. Sie gaben diesem Land die demokratische Ordnung, die es nach den furchtbaren Erfahrungen der Nazi-Diktatur dringend brauchte. Die Grundrechte, der Rechtsstaat, die Herrschaft des Volkes sind Institutionen, die niemand mehr missen möchte.

Das Grundgesetz ist ein Glücksfall, an jedem einzelnen Tag. Es ist so viel mehr als bloß ein juristischer Text, der die Redaktion zu dieser Sonderausgabe inspiriert hat. Doch was bedeutet das Grundgesetz den Menschen im Land? Ihre Gedanken finden Sie auf dieser Seite.

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Das Grundgesetz als Exportschlager

Was gut ist, funktioniert überall auf der Welt. Das gilt für Autos, warum also nicht auch bei Verfassungen? Jurastudenten bekommen von ihren Professoren häufig zu hören, das Grundgesetz sei ein Exportschlager. Viele Länder auf der Welt, junge Demokratien im Osten, in Südamerika und teils in Asien hätten sich an der deutschen Verfassung orientiert. An den Grundrechten vor allem, und freilich am Bundesverfassungsgericht.

Geschrieben von Henning Rasche

Rupert Scholz, früherer CDU-Bundestagsabgeordneter und Staatsrechtslehrer, hat in einer Reihe von Interviews das Grundgesetz für seinen Vorbildcharakter gepriesen. „Es war vielerorts die Erkenntnis, dass hier ein Land, das aus einer schlimmen Diktatur kam, es schaffte, nach einer ganz schwierigen Situation nach 1945 mit einer erstklassigen Verfassung zu einer stabilen Demokratie und einem stabilen Rechtsstaat zu werden“, hat er der Zeitung „Das Parlament“ gesagt. Und hinzugefügt, er selbst habe an Verfassungsberatungen in Brasilien, Polen, Russland und China teilgenommen.

Neben der deutschen haben auch die südafrikanische und die indische Verfassung einen Ruf als Exportschlager. Doch eine Studie der amerikanischen Universitäten von Washington und Virginia von 2012 wirft etwas Schatten auf die Export-Euphorie. Die Wissenschaftler haben alle Verfassungen der Erde der vergangenen 60 Jahre verglichen, 729 Stück, und geschaut, welche tatsächlich Vorbildcharakter hat. Ergebnis: Kanada ist Exportweltmeister. Der Einfluss des Grundgesetzes hingegen stagniere, wenn er nicht gar zurückgehe.

Zunächst stand das Grundgesetz in den 60er und 70er Jahren Modell, später in den 90er Jahren für die Staaten der untergegangenen Sowjetunion. Seither geht es bergab mit den juristischen Exporten. Viele Verfassungsänderungen seit 1994 hätten das Grundgesetz vom globalen Mainstream entfernt, meint Maximilian Steinbeis vom „Verfassungsblog“.

Die Erzählung vom „Exportschlager Grundgesetz“ soll die Bedeutsamkeit der deutschen Verfassung vergrößern. Die ist aber doch schon groß genug.

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Von Henning Rasche (Text), Phil Ninh (Design und Programmierung)


RP ONLINE, 22.04.2024

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