70 Jahre Grundgesetz


Die Mütter des Grundgesetzes

Geschrieben von Frank Vollmer

66 Männer sitzen im Parlamentarischen Rat, aber nur vier Frauen. Einer von ihnen gelingt ein politischer Jahrhunderterfolg. Eine Geschichte über Wagemut, Widerspruch und den möglicherweise ersten Shitstorm der deutschen Geschichte.

Elisabeth Selbert (1896 - 1986)

Sozialdemokratin, Kassel

Das hat sich Elisabeth Selbert anders vorgestellt. Als sie im August 1948 in den Parlamentarischen Rat gewählt wird, der ein Grundgesetz des künftigen westdeutschen Staats erarbeiten soll, hat sie eigentlich anderes zu tun: Die 51-jährige Sozialdemokratin Selbert ist Anwältin, Kasseler Stadtverordnete und Mitglied des hessischen Landtags. „Du hast dich doch gar nicht beworben. Wie also ist man auf dich verfallen?“, habe sie sich damals gefragt, erinnert sich später. Eine Frau, die sie als Vertretung für ihre Kanzlei unbedingt haben will,  lässt sich nicht finden. Deshalb hat Elisabeth Selbert zwischen September 1948 und Mai 1949 vier Jobs.

Dass man auf Selbert „verfiel“, war freilich ziemlich folgerichtig. 1918 ist sie in die SPD eingetreten, hat mit fast 30 Abitur gemacht, hat Jura studiert und promoviert, ist 1934 als eine der letzten Frauen als Anwältin zugelassen worden, bevor die Nazis das verbieten. Sie hat, weil ihr Mann, ein Kommunalpolitiker, aus dem Amt gejagt wird, die Familie allein ernährt und sich schon 1945 wieder politisch engagiert. Trotzdem kommt Selbert nur auf Umwegen in den Parlamentarischen Rat – die SPD Hessen-Nord zieht es vor, zwei Männer zu nominieren. Parteichef Kurt Schumacher muss einschreiten; am Ende fährt Elisabeth Selbert auf dem Ticket Niedersachsens nach Bonn.

65 stimmberechtigte Mitglieder hat der Parlamentarische Rat, plus fünf aus Berlin mit beratender Stimme. Von diesen 70 sind 66 Männer und vier Frauen. In Sachen Frauenanteil ist Bonn 1948 rückständiger als die Nationalversammlung 1919. Die drei Frauen neben Selbert kommen allesamt aus dem heutigen Nordrhein-Westfalen: eine Sozialdemokratin, Friederike „Frieda“ Nadig (50) aus Herford, eine Christdemokratin, Helene Weber (67) aus Wuppertal, und eine Zentrumsfrau, Helene Wessel (50) aus Dortmund. Alle drei haben vor 1933 politische Erfahrungen gesammelt, alle drei haben in einem Beruf gearbeitet: Weber im preußischen Wohlfahrtsministerium, Nadig und Wessel in der Sozial- und Jugendhilfe.

Friederike „Frieda“ Nadig (1897 - 1970)

Sozialdemokratin, Herford

So werden die vier auch in Bonn respektiert – Konrad Adenauer etwa sagt über seine Vertraute Helene Weber, sie habe „mehr Politik im kleinen Finger als mancher Mann in der ganzen Hand“. Echte Gleichberechtigung ist allerdings weit entfernt. Schon aus Adenauers Satz mag man eine gewisse Überraschung herauslesen; vollends als Chauvi zeigt sich der Liberale und spätere Bundespräsident Theodor Heuss. Selberts Kampf um konsequente rechtliche Gleichstellung nennt er gönnerhaft ein „Quasi-Stürmlein“ und ein „wildgewordenes Missverständnis“, räumt aber großzügig ein, es gebe „eigentlich eine ganze Anzahl“ an „verständigen Frauen“.

Heuss sagt diese unangemessenen Worte mitten in der Auseinandersetzung um den heutigen Artikel 3, genauer: um dessen Absatz 2, Satz 1 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Elisabeth Selbert hat diese Formulierung ersonnen. Was heute lapidar klingt, erscheint 1948 zu Recht als Revolution. Der FDP-Mann Thomas Dehler bringt es auf den Punkt: „Dann ist das Bürgerliche Gesetzbuch verfassungswidrig.“ Das BGB, Jahrgang 1900, ist in der Tat eine Ausgeburt des Patriarchats, mit dem Mann als Ernährer der Familie, als alleinigem Bestimmer und finanziellen Nutznießer in der Ehe. Sogar Frieda Nadig, die Selberts Formulierung als Antrag einbringen soll, hegt deshalb Bedenken gegen den Elan der Genossin: „Du kannst doch nicht das ganze Familienrecht außer Kraft setzen.“ Den späteren hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn nennt Selbert wegen dessen Bedenken kurzerhand „Klugschieter“.

„Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man heute weiter gehen muss als in Weimar“, sagt Selbert Anfang Dezember in der Debatte. „Die Frau, die während der Kriegsjahre auf den Trümmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen moralischen Anspruch darauf.“ Widerspruch wagt kaum jemand, trotzdem scheitert Selberts und Nadigs Antrag. Die Sache mit der Gleichberechtigung scheint beerdigt, mit einfacher Mehrheit.

Helene Weber (1881 - 1962)

Christdemokratin, Wuppertal

In den Tagen danach aber erweist sich, wie modern die Politik 1948 schon ist und wie geschickt Selbert das auszunutzen versteht. Schon vor ihrer Niederlage hat sie auf die „Stimmen der Frauen als Wählerinnen“ hingewiesen: „Man wird kein Verständnis für unsere ,Aber‘ haben.“ Jetzt zeigt sie, was das heißt: „Wie ein Wanderprediger bin ich von Versammlung zu Versammlung gefahren und habe den Frauen erzählt, was sie zu erwarten hätten.“ Der Parlamentarische Rat ist nicht aus der Welt, er ist auf dem Postwege für jedermann zu erreichen. So hagelt es Proteste und Eingaben, von den weiblichen Landtagsabgeordneten ebenso wie vom Frauenring Wuppertal, dem Akademikerinnenbund Hamburg und dem Frauenausschuss der Deutschen Dunlop Gummi AG („Wir erwarten, dass der Beschluss revidiert wird“).

Möglicherweise ist das der erste Shitstorm der deutschen Geschichte. Und er wirkt gründlich. Im Januar steht die Gleichberechtigung wieder auf der Tagesordnung. CDU-Mann Walter Strauß – seine Frau sitzt im Publikum – räumt ein: „Wir haben hier einen Fehler begangen: Wir haben die Dinge zu juristisch und zu wenig politisch gesehen.“ Heuss versucht es mit den erwähnten Witzeleien, bevor Selberts Formulierung einstimmig angenommen wird. Sie hat diesen 18. Januar 1949 später die „Sternstunde meines Lebens“ genannt und das so begründet: „Ich hatte einen Zipfel der Macht in meiner Hand gehabt, und den habe ich ausgenützt, in aller Tiefe, in aller Weite, die mir rhetorisch zur Verfügung stand.“

Die vier Frauen sind beileibe nicht immer einer Meinung; Partei geht oft über Geschlecht. Wie beim Familienrecht: Beinahe gelangt die Gleichstellung ehelich und nichtehelich geborener Kinder ins Grundgesetz. Selbert und Nadig setzen sich dafür ein, Weber und Wessel dagegen. Heuss begründet die Forderung nach Gleichstellung mit dem „Frauenüberschuss“ nach dem Krieg, was Weber in Rage bringt: „Wir sind kein Überschuss. Deutschland hat mehr Frauen als Männer. Aber diese unverheirateten Frauen haben kein Recht auf ein eheliches Kind.“  Uneheliche Kinder seien nun mal „tragisch getroffen“. Ausgerechnet vom Kommunisten Heinz Renner muss sie sich deshalb Intoleranz vorhalten lassen. Die Gleichstellung scheitert knapp; bis heute steht in Artikel 6 nur der Programmsatz, unehelichen Kindern seien „die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen“.

Helene Wessel (1898 - 1969)

Zentrumsfrau, Dortmund

Die Geschichte der Mütter des Grundgesetzes ist nicht ohne Ironie. So erreicht das hochkonservative Zentrum als einzige Fraktion beim Personal Parität – zwei Abgeordnete, davon eine Frau. Ebendiese Helene Wessel aber lehnt am Ende das Grundgesetz ab, weil sie die Interessen der Kirchen nicht genügend berücksichtigt sieht. Wenige Monate später wählt das Zentrum sie zur Parteichefin, der ersten überhaupt in Deutschland. Helene Weber wiederum hat 1957 die Chance, erste Bundesministerin zu werden – und lehnt ab, aus Altersgründen.

Alle vier dürfen noch lange erleben, wie sich ihr Werk bewährt: Helene Weber stirbt 1962, Helene Wessel 1969, Frieda Nadig 1970, Elisabeth Selbert 1986. Weber und Selbert dürften am ehesten einem breiten Publikum bekannt sein – und sei es nur, weil sie mit Briefmarken geehrt wurden.

Ihre erste Verfassungsrichterin sieht die Bundesrepublik schon 1951: Erna Scheffler. 1961 wird mit Elisabeth Schwarzhaupt die erste Frau Bundesministerin. Das BGB wird nach und nach dem Artikel 3 angepasst; erst seit 1977 sind Frauen nicht mehr verpflichtet, das „gemeinschaftliche Hauswesen“ zu leiten, 1994 werden sie im Namensrecht gleichgestellt. Heide Simonis tritt 1993 als erste Ministerpräsidentin ihr Amt an. 2005 führt erstmals eine Frau die Bundesregierung: Angela Merkel. Eine Bundespräsidentin hat es bis heute nicht gegeben.

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Von Frank Vollmer (Text), Phil Ninh (Design und Programmierung)


RP ONLINE, 24.04.2024

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