70 Jahre Grundgesetz

Wir sind das Volk

Geschrieben von Henning Rasche

Wenn Artikel 1 das Herz des Grundgesetzes ist, dann ist Artikel 20 das Hirn: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Diesen Satz müssen alle Bürger mit Leben füllen, denn: Eine Demokratie braucht Demokraten. Plädoyer für einen Patriotismus der Mitte.

Im Rentenalter lernt die Bundesrepublik eine neue Gruppe origineller Figuren kennen. Es sind Frauen und Männer, die erstmals an einem Oktoberabend 2014 als Patrioten auf die Straßen Dresdens ziehen. Sie wollen das Abendland gegen eine Islamisierung verteidigen. Und während man sich noch fragt, wer hier eigentlich was verteidigen sollte, rufen diese Leute: „Wir sind das Volk.“

Das Problem mit dem Begriff „Volk“ ist ein eher formelles. Er taucht zumeist in der Einzahl auf. Das Volk. So scheint es, als handele es sich dabei um eine homogene Masse, übersichtlich und definierbar. Die Patrioten aus Dresden, Pegida, haben sich dieses formelle Problem zunutze gemacht. „Wir sind das Volk“, sagen sie, und meinen damit in erster Linie: „Ihr seid es nicht.“

»Auch nach der letzten Demo - Wir sind das Volk - Wir sind ein Volk« ist auf einem Transparent zu lesen, das Demonstranten bei der vorerst letzten Montagsdemonstration am 12.03.1990 in Leipzig (Sachsen) mit sich führen. | Foto: Frank Kleefeldt/dpa

Das Volk des Grundgesetzes aber pflegt im Plural aufzutreten, wie es der große Denker Jürgen Habermas einmal ausdrückte. Es gibt Vereinsmeier, Individualisten, Grüne, Einsiedler, Konservative, Familienmenschen, Schauspieler, Sensible, Draufgänger, Laute, Linke, Rechte, Gemäßigte, Liberale, Leise, Alte, Naive, Junge, Junggebliebene und, klar, Leute, die als Patrioten das Abendland verteidigen wollen. Zusammen sind sie alle: das Volk. Plural im Singular.

Eben diesem Volk hat das Grundgesetz eine sehr herausgehobene Stellung zugedacht. Der zweitschönste – praktisch aber wohl wichtigste – Satz der Verfassung lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Artikel 20, Absatz 2, Satz 1. Fast jeder kennt diesen Satz, aber in blumigen Auseinandersetzungen mit dem Grundgesetz kommen die meisten trotzdem nicht über den ersten Artikel hinaus, die Garantie der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen. Dabei lohnt das Weiterlesen.

Wenn Artikel 1 das Herz des Grundgesetzes ist, dann ist Artikel 20 das Hirn. Die Grundlage der deutschen Demokratie: die Herrschaft des Volkes. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, das heißt im Wortsinne eben genau dies: Wirklich jedes staatliche Handeln muss auf eine Entscheidung des Volkes rückführbar sein. Jedes Knöllchen, das an einer deutschen Windschutzscheibe hängt, hat jemand geschrieben, der über viele Ecken und Kurven von einem Gewählten dazu ermächtigt wurde – also am Ende vom Wähler selbst.

Der Wähler ist der Souverän, ohne Wenn und Aber. Zweifelsfrei ist dies eine der größten Errungenschaften der Demokratie, eine der mutigsten Ideen. Warum? Die Volksherrschaft kennt Macht nur begrenzt. Amtszeiten laufen ab, Wahlperioden gehen zu Ende. Wer regieren will, muss sich das Einverständnis des Volkes holen. Versagt er, muss er gehen. Das Volk tritt freilich auch hier im Plural auf, es ruft nicht mit einer lauten Stimme. Es quatscht durcheinander, widerspricht sich, streitet. Der Wille des Volkes muss sich seinen Weg bahnen, er muss gebildet und formuliert werden. Das ist anstrengend, beileibe, aber niemand hat behauptet, es sei einfach.

Artikel 20 also postuliert ein großes, ja ein vornehmes Recht. Artikel 20 ist aber keine verfassungsideologische Hängematte. Kein Geschenk, das die Bürger nur anzunehmen brauchen. Artikel 20 nimmt jeden Singular im Volk in die Pflicht. Artikel 20 überträgt den deutschen Staatsbürgern eine Verantwortung, die größer kaum sein könnte. Artikel 20 ermuntert das Volk, wenn man so will, zu einem Patriotismus der Mitte.

Es hilft, beide Begriffe zu untersuchen. Erst den Patriotismus, später die Mitte. Hätte Patriotismus eine Farbe, wäre er nicht schwarz-rot-gold, sondern braun. Die Verteidiger des Abendlandes, die später in ganz Deutschland auf die Straßen gingen, nennen sich „Patrioten“, meinen aber eher: „Nationalisten“. Rechte haben diesen Begriff genommen und reklamieren ihn für sich. Patriotismus löst in manchen Teilen der Gesellschaft daher einen Schrecken aus. Wenn man ihn aus dem Französischen zu „Vaterlandsliebe“ übersetzt, kann man diesen Schrecken irgendwie nachvollziehen. Es klingt so schrecklich verbraucht, bieder und nationalistisch.

Anhänger der Pegida-Bewegung stehen im Oktober 2017 während einer Kundgebung auf dem Theaterplatz in Dresden. | Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Gustav Heinemann, der dritte Bundespräsident, sagte 1969 auf die Frage des „Spiegel“, ob er denn Deutschland liebe: „Ach was, ich liebe keine Staaten, ich liebe meine Frau, fertig.“ Und ausgerechnet das Grundgesetz wäre das letzte Dokument, das von Bürgern etwas anderes verlangen würde. Nein, es geht hier nicht um romantische Liebe. Es geht hier auch nicht um Stolz, weil man stolz ja ohnehin nur auf etwas sein kann, was ein Mindestmaß an Eigenleistung enthält. Nein, es geht hier um eine aktiv-fördernde Haltung dem demokratischen System gegenüber. Ja, das ist mehr als Schulterzucken. Und auch mehr als zur Wahl zu gehen.

Es war der Politikwissenschaftler Dolf Sternberger, der in den 70er Jahren den Begriff des Verfassungspatriotismus prägte. In einem Aufsatz schrieb er 1979 angesichts der deutschen Teilung: „Das Nationalgefühl bleibt verwundet, wir leben nicht im ganzen Deutschland. Aber wir leben in einer ganzen Verfassung, in einem ganzen Verfassungsstaat, und das ist selbst eine Art von Vaterland.“ Verfassungspatriotismus soll heißen: der Bürger identifiziert sich mit den im Grundgesetz verankerten Instituten und Werten. Es war der Versuch, auf theoretischem Wege ein Nationalgefühl zu kreieren, das sich dumpfen Parolen und bedingungsloser Hingabe entzieht. Der Verfassungspatriotismus sollte eine verunsicherte Nation aktivieren; aus Bürgern sollten Staatsbürger werden.

Auch wenn Richard von Weizsäcker, Jürgen Habermas und viele andere Sternbergers Begriff aufnahmen, der Verfassungspatriotismus wurde – und wird – doch belächelt. Er sei blutleer, theoretisch, eine Notkonstruktion. Andere kritisierten, dass derjenige, der die Werte der Verfassung ablehne, von der Gemeinschaft ausgeschlossen werde. Oder es hieß, dass ein juristischer Text viele Dinge außer Acht lasse, die eine Nation, ein Volk, ausmachen, die Kultur, die Sprache, die historische Erfahrung. Auch wenn man jedenfalls am letzten Einwand erhebliche Zweifel haben kann – was wäre das Grundgesetz, wenn nicht zumindest eine mittelbare historische Erfahrung –, soll der Begriff an dieser Stelle gar nicht weiter verteidigt werden.

Schon Joachim Gauck versuchte mit spitzen Fingern, den Begriff des Patriotismus zu rehabilitieren. In seiner Abschiedsrede als Bundespräsident erklärte er, dass der Verfassungspatriotismus zwar aus der akademischen Welt komme, aber nicht nur ein Theorem sei, sondern auch Lebenswirklichkeit, nämlich „überall dort, wo Menschen diese Geneigtheit gegenüber Demokratie empfinden“. Und auch Gaucks Nachfolger Frank-Walter Steinmeier ficht, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, einen Kampf für einen „demokratischen Patriotismus“. Als er im vergangenen November an die Ausrufung der Weimarer Republik vor 100 Jahren erinnerte, sagte er im Bundestag: „Ein demokratischer Patriotismus ist keine Abstraktion und keine Kopfgeburt.“ Was aber ist er dann?

Zunächst zur Mitte. Dass es in der deutschen Gesellschaft so etwas wie eine Sehnsucht nach Identität gibt, das lässt sich kaum bestreiten. Manch einer findet diesen Halt, indem er sich in das Private zurückzieht, sich dem gesellschaftlichen Diskurs entzieht. Andere vergleichen politische Konzepte und bemerken, dass diese seltener auf einem Wir-Gefühl als auf einem Abgrenzungsgefühl basieren. Als Suchender kann man sich davon mitreißen lassen. Besser aber wäre es, sich als Patriot der Mitte zu bekennen.

Dem aufgeklärten Patriotismus, sagt Steinmeier, geht es weder um Lorbeerkränze noch um Dornenkronen: „Er ist niemals laut und auftrumpfend – er ist ein Patriotimus mit leisen Tönen und gemischten Gefühlen.“ Das jedenfalls wäre etwas, was dem Grundgesetz sehr gefallen würde. Es gewährt niemandem absolute Rechte, es ist ein überragendes System des Interessenausgleichs. Einer der wesentlichen Schlüssel dafür ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei jedem staatlichen Handeln stellt er die Frage: Geht es nicht auch anders? Kann die Freiheit nicht auch sanfter – oder gar nicht – beschnitten werden? Gemischte Gefühle, leise Töne. Das trifft den Charakter der deutschen Verfassung überaus präzise. Das Grundgesetz steht in der Mitte, zeigt keine Präferenz für eine Meinung.

Nach dem Friedensgebet am 9. Oktober 1989 in der Nikolaikirche in Leipzig beginnt die Montagsdemonstration in der Stadt. Frauen mit Kindern und Kerzen gehen zur friedlichen Demonstration. Fast 100.000 Menschen nahmen an dem Protestmarsch teil. | Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa

Was also meint: Patriotismus der Mitte? Er meint jedenfalls keine bedingungslose Hingabe. Keine Erhabenheit, keinen blinden Gehorsam, keine Überhöhung. Die Kritik, auch die scharfe und bittere Kritik, sie gehört zum demokratischen Patrioten wie die Sonne zum Himmel. Patriotismus der Mitte meint auch nicht Ehrfurcht. Keine Ohnmacht vor der Macht. Für Dolf Sternberger heißt das: „Wir mögen im gegebenen Augenblick die Regierung tadeln, der Opposition Schwäche vorhalten, dem Parlament die Flut der Gesetze übelnehmen, bei den Parteien insgesamt Geist und Fantasie vermissen, von der Bürokratie uns beschwert fühlen, die Gewerkschaften für allzu anspruchsvoll, die Reporter für zudringlich halten – die Verfassung ist von der Art, dass sie dies alles zu bessern erlaubt, zu bessern uns ermuntert und ermutigt.“ (Ja, das ist wirklich 40 Jahre alt.)

Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland sollten maßvolle Patrioten sein, das darf man dem Grundgesetz und dem Land zum 70. Geburtstag ruhig wünschen. Johannes Rau, der übrigens am 50. Geburtstag der Verfassung zum Bundespräsidenten gewählt wurde, sagte: „Ein Patriot ist jemand, der sein Vaterland liebt, ein Nationalist ist jemand, der die Vaterländer der anderen verachtet.“ Es würde schon helfen, sich einmal die Grundentscheidungen der deutschen Verfassung anzusehen. Die Grundentscheidung für die Meinungsfreiheit. Für die Religionsfreiheit. Für den sozialen Bundesstaat. Für die Würde des Menschen. Für die Europäische Union. Für den Umwelt- und den Tierschutz. Für die uneingeschränkte Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Für die Gleichberechtigung. Für den Rechtsstaat.

Es gibt schon ein paar Dinge, die man davon in seinen Alltag übertragen darf. Toleranz etwa, gegenüber jedem und insbesondere gegenüber Andersdenkenden. Oder Respekt, gegenüber der Umwelt, der Natur. Aber vor allem gegenüber den Mitmenschen. Den Vereinsmeiern, Individualisten, Grünen, Einsiedlern, Konservativen, Familienmenschen, Schauspielern, Sensiblen, Draufgängern, Lauten, Linken, Rechten, Gemäßigten, Liberalen, Leisen, Alten, Naiven, Jungen, Junggebliebenen und, klar, Leuten, die als Patrioten das Abendland verteidigen wollen. Zusammen sind sie schließlich: das Volk.

Niemand muss dieses Land lieben, aber es gibt ein paar gute Gründe, es doch zu tun. Viele davon finden sich im Grundgesetz. In den Artikeln 1 bis 146.

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Von Henning Rasche (Text), Phil Ninh (Design und Programmierung)


RP ONLINE, 23.04.2024

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