Die Landwirtschaft gilt als Hauptverursacher von Nitratverunreinigung. „Im Fall des Grundwassers ist die Ursache sogar ausschließlich die Landwirtschaft“, sagt Volker Mohaupt vom Umweltbundesamt. Dung, Mineraldünger und Biogasanlagen bringen Nitrat in Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer ein.
Daher setzt die EU vor allem auf Regeln für eine gute landwirtschaftliche Praxis, die in Absprache mit den Landwirten getroffen werden. Über die Düngeverordnung der jeweiligen Staaten regelt zudem, wann und wieviel Gülle und Mineraldünger in den Boden eingebracht werden dürfen. Maximal dürfen Landwirte 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr auf ihren Feldern einsetzen.
Einige Länder wie Irland oder die Niederlande haben strenge Regeln zur Kontrolle der Landwirte festgelegt. Diese Regeln böten einfache und klare Möglichkeiten, die Landwirte über ihre Pflichten zu informieren, die Kontrollen zu vereinfachen und den Nitratgehalt zu reduzieren, schreibt die EU-Kommission im Bericht zur Umsetzung der Richtlinie. In den meisten dieser Länder hat sich der Nitratgehalt im Grundwasser deutlich verringert.
„In Deutschland ist die Düngeverordnung das Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Deren Vorgaben werden jedoch bisher klar verfehlt“, schreibt die EU-Kommission. Sie fordert, dass die Ausbringung bestimmter Düngemittel während bestimmter Zeiten verboten wird – das ist zwar in Deutschland bereits der Fall, die Kontrolle ist allerdings schwierig.
„Es sollte nur zu dem Zeitpunkt gedüngt werden, zu dem die Pflanze es braucht und auch dann nur die Menge, die die Pflanze benötigt“, sagt Mohaupt. Zum Beispiel bräuchten die Pflanzen von Oktober bis Februar keinen Dünger. Hielten sich alle Landwirte daran, sei keine Kontrolle nötig. Er zweifelt jedoch, dass dies allein mit Informationen für die Landwirte funktioniert. „In dem Bereich wird schon so viel unternommen. Die Praxis ändert sich aber viel zu langsam“, sagt Mohaupt.
Die Bundesregierung hat deswegen eine neue, schärfere Düngeverordnung ausgehandelt.
Als Binnengewässer-Experte des UBA kritisiert Mohaupt, dass der zunehmende Fleischexport und die gewachsene Zahl von Biomasseanlagen dem Ziel der Nitratreduzierung genau entgegenwirken: „Wenn wir die Gülle ordentlich in Deutschland verteilen würden, hätten wir kein Problem.“ Viele Betriebe würden mehr Vieh halten als ihre Fläche vertragen kann. Diese Gebiete müssen den überschüssigen Teil ihrer Gülle dann in andere Regionen exportieren.
Genau dieser Prozess sei jedoch schwer zu kontrollieren, sagt Mohaupt. Oft düngen Landwirte aus Kosten- und Platzgründen mehr, statt die Gülle zwischenzulagern oder zu exportieren. Durch eine GPS-Kontrolle wie zum Beispiel in den Niederlanden könnten die Behörden solche Verstöße gegen die Düngeverordnung leichter erkennen.
Als bisher bestes Kontrollsystem habe sich der Weg über die Trinkwasserversorger erwiesen, sagt Mohaupt. Diese sprechen direkt mit den Landwirten und erarbeiten seit 1989 mit ihnen Umweltprogramme. In der Region Mönchengladbach und Viersen erhalten Landwirte eine Erfolgsprämie, wenn sie den Nitrat-Gehalt in ihrem Grundwasser reduzieren. Die Summe, die die Wasserversorger jährlich dafür aufbringen, schwankt und hängt ab von der Anzahl der beteiligten Landwirte und den geförderten Maßnahmen - nach Angaben des Lanuv zwischen zwölf und 17 Millionen Euro. Finanziert werden die Programme über das Geld, das die Versorger vom Land erhalten.
Doch dieses Modell reicht derzeit nicht aus, um eine flächendeckend gute Grundwasserqualität zu sichern. Gerade in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf geht die Nitratbelastung nicht zurück. Sie steigt an einigen Stellen sogar.
Die weiterhin schlechten Werte in Deutschland und insbesondere in NRW zeigen, dass die Anforderungen an die Landwirte und Gartenlandschaftsbetriebe bisher nicht ausreichen.
Das Land sieht die Verantwortung dafür beim Bund: Das Umweltministerium NRW habe sich bei der Verhandlung der neuen Düngeverordnung für “deutlich verschärfte Anforderungen” eingesetzt, sagt eine Sprecherin des NRW-Landwirtschaftsministeriums. Die bisherigen Kontrollen seien bereits ausgeweitet und optimiert worden. Seit 2012 gilt in NRW eine Meldepflicht für die Abgabe von Wirtschaftsdünger. So soll ausgewertet werden, wo und wie viel Dünger abgegeben wird. Außerdem soll der Import von Gülle eingeschränkt werden.
Um die Landwirte von einer stickstoffarmen Bewirtschaftung zu überzeugen, gibt es in NRW zudem 31 Modellbetriebe. Sie sollen möglichst gewässerschonende Landwirtschaft betreiben. Die Maßnahmen auf diesen Höfen werden vom Land und der Landwirtschaftskammer überwacht.
Außerdem bietet das NRW-Programm „Ländlicher Raum“ finanzielle Anreize für umweltschonende Maßnahmen und Wirtschaftsmodelle. Landesweit sind mehr als 60 Spezialberater der Landwirtschaftskammer im Einsatz und beraten die Landwirte bei Wasserschutzmaßnahmen. Insgesamt 1,2 Milliarden Euro stellen Land, EU, Bund und Gemeinden für das Programm zur Verfügung, das bis 2020 laufen soll. Mehr als die Hälfte der Förderung entfällt auf Projekte für Umwelt- und Naturschutz.
Ein Landwirt kann sich zum Beispiel verpflichten, auf mindestens zehn Prozent seiner Anbaufläche Leguminosen anzubauen. Die Pflanzen fördern die Fruchtbarkeit des Bodens, sodass er weniger Dünger benötigt. Baut der Landwirt dann noch fünf Hauptfruchtarten pro Jahr an, dann belohnt das Land ihn dafür mit 90 Euro pro Hektar im Jahr. Ein Landwirt, der im Winter Zwischenfrüchte anbaut, erhält 97 Euro pro Hektar und Jahr. Die Pflanzen binden das Nitrat, das so nicht ins Grundwasser ausgewaschen werden kann.
Auch mit Uferrandstreifen oder einem Schutz vor Erosionen lässt sich das Wasser vor Stickstoffen schützen. So sollen Oberflächengewässer, die an einen Acker grenzen, vor Nitrat-Einfluss geschützt werden. Der Bau solcher Streifen wird mit bis zu 1100 Euro pro Hektar gefördert. Ob sich all diese Maßnahmen lohnen, lässt sich erst in einigen Jahren nachvollziehen.
Eine Zusammenarbeit mit dem
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Ruhr Nachrichten
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RP ONLINE, 20.11.2024